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SWK 15, 20. Mai 2006, Seite S 475

Werbeabgabe auf Eigenwerbung des Handels ausgeweitet

Judikaturwandel beim VwGH

Ralph Kilches

Wer als Händler einen Sortimentkatalog für seine Verkaufswaren herausgibt, darf sich wundern - er gilt nunmehr als werbeabgabepflichtiger Werbeleister für seine Zulieferer bzw. Produkthersteller! Mit der Entscheidung 2005/17/0053 vom vollzieht der VwGH eine Judikaturwende zum Thema steuerfreie Eigenwerbung gegenüber jahrzehntelanger Rechtsprechung zum Anzeigenabgabegesetz.

I. Sachverhalt

Im nunmehr entschiedenen Musterprozess ging es um so einen Warenkatalog einer Handelsvereinigung mit Auflage von 250.000-400.000 Stück. Festgestellt werden konnte, dass das Handelshaus alljährlich die Lieferindustrie über die Herausgabe der neuen Auflage informierte und zur Erstellung vereinzelt neue Texte und Druckvorlagen einholte. Der Lieferant erhielt je nach langjähriger Praxis eine Rechnung ausgestellt; Letzteres meist in Anrechnung auf seinen Jahreswerbekostenbonus. Dies wiederum hatte interne Gründe beim Lieferanten, der damit eine gesonderte Kostenstelle bedient. Wenn keine Rechnung ausgestellt wurde, wurde teilweise aus einer zentralen Kostenstelle Geld für die Herstellung des Kataloges genommen. Gewisse Produkthersteller wurden sogar ohne Rückfrage aufgenommen - schon wegen ihrer Bedeutun...

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