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Zum KMU-Steuerpaket oder was man ohne großen Aufwand tun könnte
Dringend erforderliche Entlastung nicht in Sicht
Die Bundesregierung hat mit Initiativantrag - zeitgerecht vor der Wahl im Herbst - ein (Mini)-Paket zur Förderung von KMU geschnürt. Demnach soll es für EA-Rechner einen Freibetrag für investierte Gewinne, eine Verlängerung der Anlaufverlusteabschreibung und eine Anhebung der Kleinunternehmergrenze im UStG 1994 geben. Das ist grundsätzlich erfreulich, dennoch müssen KMU auf dem Gebiet der Aufzeichnungs- und Meldepflichten dringend entlastet und nicht immer weiter belastet werden.
Einige jüngste Beispiele:
• Ab 2006 sind Unternehmen unter Strafandrohung verpflichtet, nunmehr auch grenzüberschreitende Dienstleistungen quartalsmäßig zu melden.
• Ab 2007 haben Dienstgeber nach der Schwerarbeiter-Verordnung die Schwerarbeitszeiten ihrer Dienstnehmer altersbezogen den Krankenversicherungsträgern zu melden.
• Ab erfolgt eine neuerliche Änderung der Bestimmung des § 11 UStG 1994, wonach bei einer Rechnung mit einem Gesamtbetrag von über 10.000 Euro auch die UID-Nummer des Abnehmers anzuführen ist. Einerseits ist damit eine neuerliche Anpassung des Rechnungsformulars notwendig; dazu kommt andererseits, dass derzeit die Telefone zwischen den Unternehmen heiß laufen, um die Abnehmer-UID zu erfragen. Dass dabei die Fin...