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SWK 11, 10. April 2006, Seite 382

Reisen mit Mischprogramm

Bei gemischt veranlassten Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. Reise mit Besichtigungen von Betrieben und Sehenswürdigkeiten) ist eine Aufteilung in Arbeitslohn und betriebliche Zuwendung vorzunehmen (BFH , VI R 32/03 in BB 2005, 2397).

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