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Reisen mit Mischprogramm
Bei gemischt veranlassten Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. Reise mit Besichtigungen von Betrieben und Sehenswürdigkeiten) ist eine Aufteilung in Arbeitslohn und betriebliche Zuwendung vorzunehmen (BFH , VI R 32/03 in BB 2005, 2397).