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SWK 11, 10. April 2006, Seite 390

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Zur Einbringung unter Zurückbehaltung eines Wohnrechtes

UmS 156/05/06: Der im Inland ansässige nicht protokollierte Einzelunternehmer A möchte seinen Betrieb nach Art. III UmgrStG in die ihm gehörende A-GmbH einbringen. Zum einzubringenden Betrieb gehört auch eine zur Gänze zum Betriebsvermögen gehörende Liegenschaft, die A zu 15 % privat nutzt. Kann A bei dieser Gelegenheit ein Wohnrecht auf den bislang privat genutzten Teil begründen?

Antwort: Eher nein. Zu den Anwendungsvoraussetzungen für Einbringungen i. S. d. Art. III UmgrStG gehört nach § 12 UmgrStG u. a., dass der Einbringende keine andere als eine in § 19 UmgrStG genannte Gegenleistung erhält. Es ist somit zu prüfen, ob die Begründung und damit das Zurückbehalten des Wohnrechtes als eine dem § 19 UmgrStG widersprechende Gegenleistung oder als rückwirkende Korrektur des einzubringenden Vermögens i. S. d. § 16 Abs. 5 UmgrStG anzusehen ist.

Eigentum an einer Liegenschaft bedeutet das uneingeschränkte Innehaben einschließlich der uneingeschränkten Verfügungsmöglichkeit hinsichtlich der materiellen Seite (Grund und Boden und Gebäude) sowie die gleiche Verfügungsmacht hinsichtlich der immateriellen Seite (Rechte). Man könnte daher der Auffassung sein, dass auch bei einer Liegenschaft eine Rechtsausü...

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