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Ende der Opfertheorie
Mit Erkenntnis vom , 2003/14/0107, hat der VwGH seine Rechtsprechung zur Opfertheorie für den Geltungsbereich des EStG 1988 aufgegeben. Jedenfalls bei der im Beschwerdefall zu beurteilenden Sachverhaltskonstellation (ein schon länger vom Unternehmer genutztes Gebäude) gehören weder Buchwert noch Abbruchkosten des Altgebäudes zu den Herstellungskosten des Neugebäudes. Altgebäude und Neugebäude können nicht als das nämliche Wirtschaftsgut angesehen werden.