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SWK 11, 10. April 2006, Seite 28

VfGH prüft Datenweitergabe an gewerbliche Sozialversicherung

(APA) - Der Verfassungsgerichtshof prüft die Datenweitergabe der Steuerbehörden an die gewerbliche Sozialversicherung. Derzeit geben die Finanzämter sämtliche Steuerdaten an die Sozialversicherung der Selbstständigen und Unternehmer weiter - und zwar ohne inhaltliche Differenzierung, wie VfGH-Präsident Karl Korinek bei einer Pressekonferenz am meinte. Dagegen hat ein Rechtsanwalt Beschwerde eingelegt. Korinek hält eine Datenschutzverletzung für möglich.

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