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SWK 11, 10. April 2006, Seite W 44

Erfahrungen aus den Datenaudits nach dem Emissionszertifikategesetz

Vorlage von geprüften CO2-Emissionsmeldungen

Christine Jasch

Seit ist der europaweite Handel mit Emissionszertifkaten (Zertifikate, die zum Ausstoß von CO2-Emissionen berechtigen) Realität. Durch das Emissionszertifikategesetz (EZG) sind Betreiber bestimmter Anlagen ab dem Kalenderjahr 2005 jährlich zur Vorlage von geprüften CO2-Emissionsmeldungen verpflichtet. In Österreich sind davon rund 130 Anlagen betroffen. Im EZG ist festgelegt, dass die Emissionsmeldung bis spätestens Ende März des Folgejahres von einer unabhängigen Prüfeinrichtung überprüft werden muss.

Aufgrund der intensiven Bemühungen des Ausschusses für Umweltfragen und Aspekte der nachhaltigen Entwicklung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder während des gesamten Gesetzwerdungsprozesses ist Österreich das einzige Land in der EU, in dem erreicht wurde, dass in der Fachkundeverordnung, in der die Anforderungen an die unabhängigen Prüfeinrichtungen geregelt werden, der Berufsstand der Wirtschaftstreuhänder explizit berücksichtigt wurde.

Die unabhängigen Prüfeinrichtungen müssen gemäß § 1 Abs. 2 FachkundeVO über gemäß § 11 zugelassene Experten für die Fachbereiche Analytik, Verfahrenstechnik und Datenaudit verfügen. Für jede Prüfung, ausgenommen bei Anlagen, deren Zuteilung 25.000 t ...

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