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Steuerliche Fragen für Reitbetriebe
Zur im BewG vorgesehenen Grenze zwischen Landwirtschaft und Gewerbe für das Halten und Züchten von Tieren
Aufgrund mehrerer Anrufe von Praktikern erlaube ich mir, auf einen Irrtum anlässlich eines Fachartikels von Pirkelbauer und Wagner zu steuerlichen Fragen für Reitbetriebe (SWK-Heft 13/14/2005, Seite S 457) aufmerksam zu machen. Unter Punkt I. 2. gehen die Autoren davon aus, dass gem. § 30 Abs. 5 BewG bei einem Betrieb mit 10 ha landwirtschaftlicher Fläche beispielsweise bis zu zehn Pferden über drei Jahre im Rahmen der Landwirtschaft gehalten werden dürfen. Bei einer Fläche von 20 ha können 17 Pferde gehalten werden (ohne dass ein Gewerbe vorliegt). Tatsächlich ist im Bewertungsgesetz aber in diesem Zusammenhang eine Grenze zwischen Landwirtschaft und Gewerbe für das Halten und Züchten von Tieren vorgesehen, die eine weit höhere Anzahl an Einstellpferden im Rahmen der Landwirtschaft ermöglicht. Es muss in diesem Zusammenhang zunächst unterschieden werden, ob für die Tierhaltung die erforderlichen Futtermittel im eigenen Betrieb produziert werden oder überwiegend zugekauft werden.
1. Tierzucht und Tierhaltung unter Verwendung von überwiegend im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gewonnenen Erzeugnissen (30 Abs. 3 BewG)
Eine überdurchschnittliche Tierzucht und Tierhaltung unter Verwendung von Erzeug...