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Einfuhrumsatzsteuer: Bemessung
• Die Einbeziehung der nichtgemeinschaftlichen Mehrwertsteuer in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer kann sich weder auf den innergemeinschaftlichen Handel noch das reibungslose Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, wie es sich aus den Gemeinschaftsrichtlinien ergibt, auswirken. - (Art 146 ZK-DVO), (Abweisung)
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