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SWK 34, 1. Dezember 2004, Seite 82

Verlustvortrag: Einräumung

Die Einräumung des Verlustvortrages nach § 18 Abs. 7 EStG 1988 setzt im Falle der Übernahme eines bestehenden Betriebes voraus, dass dieser Betrieb in völlig veränderter Form weitergeführt wird. - (§ 18 Abs. 7 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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