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SWK 34, 1. Dezember 2004, Seite R 82

Werbungskosten

Die vor Aufnahme einer - tatsächlich nicht aufgenommen - Vermietungstätigkeit getätigten Aufwendungen können mangels Eigenschaft der geplanten Betätigung als Quelle von Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 nicht als Werbungskosten nach § 16 Abs. 1 EStG 1988 anerkannt werden. - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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