Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 34, 1. Dezember 2004, Seite 968

Umsatzsteuer bei medizinisch nicht indizierten Leistungen

Umfassendere umsatzsteuerfreie Behandlung von ärztlichen Leistungen in Österreich

Thomas Kainz und Thomas Brandner

Der BFH hat in einer jüngst veröffentlichten EntscheidungSchönheitsoperationen nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung der ärztlichen Leistungen subsumiert und ist damit der Rechtsprechung des EuGH gefolgt. Seiner Ansicht nach ist für die Umsatzsteuerfreiheit einer ärztlichen Tätigkeit die medizinische Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung erforderlich. Vor diesem Hintergrund erscheint die umfassende Befreiungsbestimmung für ärztliche Tätigkeiten in § 6 Abs. 1 Z 19 UStG als zu weitreichend.

I. Rechtsauffassung des EuGH und des BFH

Art. 13 Teil A Abs. lit. c RL 77/388/EWG bestimmt die Umsatzsteuerfreiheit für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen oder arztähnlichen Berufe erbracht werden.

Der EuGH legt diese Bestimmung dahingehend aus, dass medizinische Leistungen, die nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen, nicht in diesen Anwendungsbereich fallen. Befreit sind nur diejenigen Leistungen, deren Zweck dem Schutz der menschlichenGesundheit dient. Ferner müssen die befreiten L...

Daten werden geladen...