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SWK 34, 1. Dezember 2004, Seite S 967

Wettgebühr bei internationalen Sportwetten?

Angefragter Sachverhalt

Eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Malta betreibt ein internationales Wettbüro (Sportwetten). Diese Gesellschaft platziert in Österreich (Wien) einen Server, über den die Dienstleistungen (Wetten) angeboten und über Internet auch abgewickelt werden. Nach den Wettbestimmungen wird die Wette im jeweiligen Land des Kunden abgeschlossen und der Kunde akzeptiert den Vertrag jeweils im Land des Kunden (EU und nicht EU-Länder). Weiters wird der Kunde informiert, dass er sicher gehen muss, diese Dienstleistung in seinem Land nutzen zu dürfen.

Welche Gebühren fallen in Österreich an bzw. fallen überhaupt Gebühren für das Internet-Unternehmen an, wenn der jeweilige Kunde in einem anderen Staat seinen Sitz hat und von dort aus den Vertrag abschließt?

Beurteilung

Der Standort des Servers ist für die gebührenrechtliche Beurteilung, wo das Rechtsgeschäft „Wette" zustande kommt, ohne jegliche Bedeutung. Für eine Gebührenpflicht nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 6 GebG ist entscheidend, wo das Rechtsgeschäft „Wette" nach den zivilrechtlichen Vorschriften zustande kommt. Kommt das Rechtsgeschäft nach diesen Kriterien im Inland zustande, so besteht die Gebührenpflicht nach § 33 TP 17 Abs. 1...

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