Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gruppenbesteuerung und Auslandsverluste: Achtung Steuerfallen!
Die Verwertung von Auslandsverlusten im Wege der Gruppenbesteuerung kann nachteilig sein
Einer der Eckpunke der neuen Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) ist die (vorläufige) Verrechnung von Verlusten aus ausländischen Gruppenmitgliedern mit dem steuerlichen Ergebnis des inländischen Gruppenträgers.
Diese auf den ersten Blick großzügig erscheinende Regelung ist systematisch und gemeinschaftsrechtlich geboten, beseitigt sie doch die bisherige steuerliche Diskriminierung ausländischer Tochter-Körperschaften im Bereich der Verlustverwertung. Dies betrifft sowohl den vertikalen Vergleich (Vergleichspaar: inländische Mutterkörperschaft mit inländischer Tochterkörperschaft und inländische Mutterkörperschaft mit ausländischer, nicht unbeschränkt steuerpflichtiger Tochterkörperschaft) als auch den sog. horizontalen Vergleich (Vergleichspaar: inländische Körperschaft mit ausländischer Betriebsstätte und inländische Körperschaft mit ausländischer, nicht unbeschränkt steuerpflichtiger Tochterkörperschaft). Ein Ausschluss ausländischer Gruppenmitglieder aus der Gruppenbesteuerung würde sowohl gegen die Niederlassungsfreiheit als auch gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen und wäre auch im Verhältnis zu in Drittstaaten ansässigen Gruppenmitgliedern gemeinschaftswidrig.
Aus steuerplanerischer ...