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SWK 34, 1. Dezember 2004, Seite 950

Verlustmodelle auf dem Prüfstand

Bei so mancher Vorsorgewohnung sollte man sich um den Käufer Sorgen machen

Gerhard Kohler

Gerade zu Jahresende ist die Blütezeit von Verlustmodellen im gewerblichen Bereich sowie im Bereich der Vermietung und Verpachtung. Im Bereich der Vorsorgewohnungen gibt es wieder sehr skurrile Angebote. Der Gedanke der Vorsorgewohnung sollte der sein, dass der Käufer für seine Pension durch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (die dann hoffentlich nicht der Sozialversicherung unterliegen) vorsorgen kann. Leider werden als Vorsorgewohnung Wohnungen etc. verkauft, bei denen der Verkäufer für sein Vermögen vorsorgt, indem er sich von schwer oder unverkäuflichen Wohnungen unter dem Deckmantel der Verlustbeteiligung trennt oder selbst gestrickte steuerliche Konstruktionen anbietet, die keiner Überprüfung standhalten können. Jeder Käufer sollte sich „vor" dem Ankauf um die Kontrolle der rechtlichen und steuerlichen Eckpunkte „sorgen", damit es einmal für ihn eine echte „Vorsorge"wohnung wird.

Bei vielen Immobilienangeboten ist nicht ersichtlich, ob der Anleger eine Wohnung, einen bloßen Miteigentumsanteil oder einen qualifizierten Miteigentumsanteil mit dem Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung erwerben kann (sog. Quasiwohnungseigentum, das von einer Organisation trotz negativer...

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