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SWK 7, 1. März 2004, Seite 13

Anzeigenabgabe Wien

„Litho"-Kosten fallen nicht unter den Entgeltbegriff des § 5 Wr. AnzeigenAbgG und sind daher nicht in die Bemessungsgrundlage für die Anzeigenabgabe einzubeziehen. - (§ 5 Wr. AnzeigenAbg), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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