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SWK 7, 1. März 2004, Seite 282

Die ärztliche GmbH - Strategie ab 2005?

Berufsrechtliche Schranken und steuerliche Chancen

Hans-Michael Slawitsch

Freiberufler als Einzelunternehmer oder Personengesellschaften bleiben bei der Neuordnung der Unternehmensbesteuerung im Zuge der Steuerreformmaßnahmen ab 2004 bzw. 2005 auf der Strecke: Der halbe Steuersatz für nicht entnommene Gewinne bleibt mangels gewerblicher Einkünfte verwehrt, eine massive Tarifentlastung ist lediglich für Kapitalgesellschaften ab 2005 vorgesehen. Während den Rechtsanwälten, Steuerberatern und Ziviltechnikern immerhin berufsrechtlich der Weg in die GmbH offen steht, sind Gruppenpraxen nach dem Ärztegesetz grundsätzlich nur in der Rechtsform einer OEG zulässig. Inwieweit dennoch im Rahmen einer Arzt-GmbH Steuervorteile unter Beachtung der geltenden berufsrechtlichen Vorschriften erzielt werden können, soll der nachstehende Beitrag untersuchen.

I. Berufsrechtliche Grundlagen

Gem. § 3 ÄrzteG ist die selbständige Ausübung des ärztlichen Berufes ausschließlich Ärzten für Allgemeinmedizin und approbierten Ärzten sowie Fachärzten vorbehalten. Die selbständige Ausübung des ärztlichen Berufes ist nach dieser Bestimmung auch als Gruppenpraxis in der Rechtsform einer OEG zulässig. Derartige OEGs werden in die Ärzteliste eingetragen, sind Träger des Berufsrechtes und könn...

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