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SWK 7, 1. März 2004, Seite 55

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Begünstigung des nicht entnommenen Gewinnes

Die ab der Veranlagung 2004 geltende neue Begünstigung für nicht entnommene Gewinne (§ 11a EStG) wirft eine Reihe von Zweifelsfragen auf, die im geplanten Update der EStR (welches bisher noch nicht vorliegt) einer Lösung zugeführt werden sollten. Beispielsweise sind in den Diskussionen zu dieser Bestimmung folgende Fragen aufgetaucht, zu denen teilweise bereits Lösungsansätze vorliegen (die endgültige Fassung der EStR bleibt allerdings abzuwarten):

• Bei Einbringung eines Personenunternehmens nach Art. III UmgrStG in eine Kapitalgesellschaft ist keine Nachversteuerung der in den letzten sieben Jahren begünstigt versteuerten (nicht entnommenen) Gewinne (§ 11a Abs. 3 EStG) S. 56vorgesehen. Es kann daher auch noch im letzten Wirtschaftsjahr vor der Einbringung beim einzubringenden Personenunternehmen von der Begünstigung Gebrauch gemacht werden. Die anlässlich einer Einbringung nach § 16 Abs. 5 UmgrStG rückbezogenen Entnahmen sind allerdings sowohl für die Frage der Inanspruchnahme der Begünstigung als auch für die Frage einer Nachversteuerung wegen Vorliegens von „Überentnahmen" (Absinken des Eigenkapitals gemäß § 11a Abs. 3 EStG) im letzten Wirtschaftsjahr vor der Einbringung als Entnahmen zu berücksichtigen. Durch hohe rückbezogene Entnahmen kann es daher ...

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