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KESt-Erstattung durch Steuersenkung
Aufgelöste Sparbücher sollten aufbewahrt werden
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003wurde der allgemeine Steuerabsetzbetrag mit Wirkung vom von € 887 auf € 1.264 angehoben. Das und die gleichzeitige Beseitigung der Einschleifbestimmungen für Einkommen unter € 10.000 bewirken, dass Einkommen von Arbeitnehmern unter diesem Betrag steuerfrei sind. Hochgerechnet und ohne Berücksichtigung von sonstigen steuerfreien Bezügen entspricht dies einem monatlichen Bruttobezug von ca. € 1.035.
Derzeit besteht Steuererklärungspflicht erst, wenn das zu veranlagende Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als € 6.975 betragen hat. Liegen gewisse Voraussetzungen des § 41 EStG 1988 vor, nämlich
• Bezug anderer Einkünfte in einem € 730 übersteigenden Ausmaß,
• Bezug von zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im Kalenderjahr und gesonderte Versteuerung beim Lohnsteuerabzug
• oder Berücksichtigung des Alleinverdiener- bzw. des Alleinerzieherabsetzbetrages ohne Vorliegen der Voraussetzungen,
beträgt die Grenze € 8.720.
Wie den Medien und dem bereits vorliegenden Gesetzesentwurf zu entnehmen ist, soll ab dem Jahr 2005 die Steuererklärungs- und somit die Einkommensteuerpflicht e...