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Zur Einreichung der Steuererklärungen 2003
Tolerante Vollziehung der neuen Bestimmungen
Bei den Abgabenerklärungen für das Jahr 2003 sind wesentliche Änderungen gegenüber bisher eingetreten: Die Abgabenerklärungen U, E und K 1 sind erstmals elektronisch einzureichen, die Frist zur Einreichung wurde geändert und die Abgabenerklärungen sind um Angaben zu den einzelnen Einkunftsquellen erweitert. Der nachstehende Erlass dient der Beseitigung von Zweifelsfragen im Zusammenhang mit diesen Änderungen und einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise zur Handhabung eines moderaten Vollzugs durch die Finanzämter.
1. Gesetzliche Neuerungen ab dem Veranlagungsjahr 2003
1.1. Die Übermittlung der Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2003 (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer K1) hat elektronisch zu erfolgen, außer dem Steuerpflichtigen ist die elektronische Übermittlung S. S 288der Steuererklärung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar. Hinsichtlich der Umsatzsteuer wurde diese Verpflichtung (§ 21 Abs. 4 UStG) durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, eingeführt, hinsichtlich Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (§ 42 EStG, § 24 KStG) durch das Abgabenänderungsgesetz 2003 - AbgÄG 2003, BGBl. I Nr. 124/2003.
1.2. Zur Gesetzwerdung des AbgÄG 2003 gibt es folgende relevante Aussagen, die e...