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SWK 7, 1. März 2004, Seite 57

BMF-Toleranzerlass zur elektronischen Steuererklärung 2003

Das BMF hat am einen Toleranzerlass zur elektronischen Steuererklärung 2003 fertig gestellt (in diesem Heft, Seite S 287 ff.).

Der Toleranzerlass enthält u. a. die Feststellung, dass in Fällen, in denen trotz Verpflichtung zur elektronischen Einreichung der Steuererklärung diese in Papierform eingereicht wird, weder eine Zwangsstrafe noch ein Verspätungszuschlag verhängt und auch eine dadurch bewirkte Finanzordnungswidrigkeit (!?) nicht verfolgt werden wird. Sind mit einer elektronisch einzureichenden Erklärung auch noch Erklärungen einzureichen, die nur in Papierform zur Verfügung stehen, soll trotzdem die verlängerte Abgabefrist bis 30. 6. gelten.

Das so genannte Unternehmerpaket, welches die elektronische Einreichung der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2003 ermöglichen wird, wird nach derzeit vorliegenden Informationen erst am zur Anwendung in FinanzOnline zur Verfügung stehen. Bis dahin können diese Steuererklärungen nur in Papierform abgegeben werden. Eine Bearbeitung der Steuererklärungen 2003 ist S. 58nach Auskünften des Bundesrechenzentrums erst ab Anfang März 2004 möglich. Das BMF ersucht allerdings, die Steuererklärungen 2003 nur in Ausnahmefäl...

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