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SWK 7, 1. März 2004, Seite W 28

Aktuelle Entscheidungen des OGH zum Gesellschaftsrecht

Johannes Peter Gruber

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Umgründung
Ein überschuldetes Unternehmen kann nicht in eine GmbH eingebracht werden. Es käme zu einer unzulässigen Einlagenrückgewähr. Wenn sonst die Vorschriften über die Sachgründung eingehalten wurden, kann keine verdeckte Sacheinlage vorliegen. ( x)
AG
Eine generell mehrheitsabsenkende Satzungsbestimmung gilt auch für Kapitalerhöhungen. Mangels einer gesetzlichen Grundlage besteht kein Anlass zur Übernahme der deutschen Lehre (die - zum Teil - eine Auflistung der von der Klausel erfassten Beschlüsse verlangt). ( b)
Firmenbuch
Zahlungsaufträge des Firmenbuchs sind Exekutionstitel im Sinn der Exekutionsordnung. Für eine dagegen erhobene Oppositionsklage ist der Rechtsweg zulässig. ( 3 Ob 199/03 s)
GmbH
Rechtswidrige Weisungen der Generalversammlung befreien den Geschäftsführer nicht von seiner Haftung gegenüber Dritten. ( f., st.Rsp.)
GmbH
Der Geschäftsführer, der der Gesellschaft einen - von einem Dritten verursachten - Schaden ersetzt, hat nicht ohne weiteres einen Regressanspruch gegen den Dritten.
( b)
GmbH
Ob ein wichtiger Grund zur Abberufung eines (Mehrheits-)Gesellschafters vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann daher regelmäßig nicht vom OGH überprüft werden.
( s)
OHG/KG
Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften können über ihre Geschäftsanteile als Ganzes verfügen (wenn das im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist). Schriftlichkeit und die (vorgesehene) Eintragung im Firmenbuch sind für die Gültigkeit nicht erforderlich. ( t)

VON DR. JOHANNES PETER GRUBER

RA Dr. Johannes Peter Gruber ist Rechtsanwalt in Wien und Lehrbeauftragter für Zivil- und Handelsrecht der Fachhochschule für Wirtschaft und Technik, Wiener Neustadt.

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