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SWK 7, 1. März 2004, Seite W 28
Aktuelle Entscheidungen des OGH zum Gesellschaftsrecht
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Umgründung | Ein überschuldetes Unternehmen kann nicht in eine GmbH eingebracht werden. Es käme zu
einer unzulässigen Einlagenrückgewähr. Wenn sonst die Vorschriften über die Sachgründung
eingehalten wurden, kann keine verdeckte Sacheinlage vorliegen. ( x) |
AG | Eine generell mehrheitsabsenkende Satzungsbestimmung gilt auch für Kapitalerhöhungen. Mangels einer
gesetzlichen Grundlage besteht kein Anlass zur Übernahme der deutschen Lehre (die - zum Teil
- eine Auflistung der von der Klausel erfassten Beschlüsse verlangt). ( b) |
Firmenbuch | Zahlungsaufträge des Firmenbuchs sind Exekutionstitel im Sinn der
Exekutionsordnung. Für eine dagegen erhobene Oppositionsklage ist der Rechtsweg zulässig. ( 3
Ob 199/03 s) |
GmbH | Rechtswidrige Weisungen der Generalversammlung befreien den Geschäftsführer nicht von
seiner Haftung gegenüber Dritten. ( f.,
st.Rsp.) |
GmbH | Der Geschäftsführer, der der Gesellschaft einen - von einem Dritten verursachten -
Schaden ersetzt, hat nicht ohne weiteres einen Regressanspruch gegen den
Dritten. ( b) |
GmbH | Ob ein wichtiger Grund zur Abberufung eines
(Mehrheits-)Gesellschafters vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab
und kann daher regelmäßig nicht vom OGH überprüft
werden. ( s) |
OHG/KG | Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften können über ihre Geschäftsanteile
als Ganzes verfügen (wenn das im Gesellschaftsvertrag
vorgesehen ist). Schriftlichkeit und die
(vorgesehene) Eintragung im Firmenbuch sind für die Gültigkeit nicht erforderlich.
( t) |