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SWK 11, 10. April 2003, Seite 30

KFZ: Privatanteil

Die Behörde hat einen von der Steuererklärung abweichenden Ansatz eines Kfz-Privatanteiles zu begründen. - (§ 93 Abs. 3 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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