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Bekanntgabe der nicht steuerbaren Auslandsumsätze
Wo bleibt die Verwaltungsvereinfachung?
Das Kontaktkomitee des Fachsenates informiert, dass ab 2003 nur mehr die UVA-Formulare neu zu verwenden sind. Im Zusammenhang mit der nach Meinung der Finanz verpflichtenden Angabe der „nicht steuerbaren Auslandsumsätze" ist eine Vielzahl von Beschwerden und Anfragen eingetroffen, die durch das BMF klargestellt werden sollen.
Seitens der Finanz wird die Meinung vertreten, dass die Nichtangabe der nicht steuerbaren Auslandsumsätze eine Finanzordnungswidrigkeit darstellen könnte. Das BMF benötigt die Daten angeblich für statistische Zwecke.
Ich bin der Meinung, dass die Belastung der Unternehmer mit Verwaltungsagenden seine Grenze erreicht hat und es daher unzulässig ist, mit Drohungen weitere statistische Angaben, die aus dem Rechenwerk nicht ohne weiteres zu ermitteln sind, zu erzwingen.
Unterbleibt in einer Umsatzsteuervoranmeldung die Angabe der Höhe der nichtsteuerbaren Auslandsumsätze, so kann dies mangels einer Nachforderung nach den gesetzlichen Bestimmungen weder zur Vorschreibung eines Säumniszuschlages noch eines Verspätungszuschlages führen.
Die Angabe dieser Umsätze ist auch nicht mit Zwangsstrafe erzwingbar. Da die Höhe der monatlichen bzw. vierteljährlichen nichtsteuerbare...