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Organisatorische Probleme bei der elektronischen Einreichung von Erklärungen
In der Praxis erhebliche Mehrarbeit und zusätzliche Fehlermöglichkeiten
Mit der Einführung von FinanzOnline für alle Unternehmen und Bürger wurde auch die Möglichkeit geschaffen, Erklärungen online einzubringen und Bescheide elektronisch zu empfangen. Grundsätzlich sind zwei Übermittlungsarten vorgesehen: einerseits eine direkte händische Erfassung aller Zahlen im FinanzOnline und andererseits die Übermittlung einer vom Buchhaltungsprogramm erstellten XML-Datei im Datenstromverfahren.
Da die direkte Erfassung wohl nur für Kleinst- und Ausnahmefälle relevant sein wird, soll im Folgenden auf die organisatorischen Probleme des Datenstromverfahrens aus Sicht der Einbindung in die tägliche Arbeit näher eingegangen werden.
1. Fehlende Kontrollmöglichkeit der eingereichten Datei
Die automatisch erstellte XML-Datei ist für den Anwender nicht lesbar und es besteht daher keine Möglichkeit, die Werte vor der Übermittlung zu kontrollieren. Erst wenn am Abgabenkonto nicht die erwartete Buchung aufscheint, kann man feststellen, dass die Meldung falsch war.
Es ist zwar davon auszugehen, dass das Buchhaltungsprogramm richtige Werte liefert, aber jeder Anwender weiß, dass es durch Fehleingaben oder Fehlbedienungen zum Teil zu unrichtigen Ergebnissen kommt.
Für Parteienvertr...