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Einkommen: Zufluss
• Der Einkommensteuer gemäß § 2 Abs. 1 EStG 1988 ist das Einkommen zu Grunde zu legen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat, wobei gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen sind, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. - (§ 19 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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