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Energieabgabenvergütung
• Bei der Berechnung des Nettoproduktionswertes für das Jahr 1996 sind nur die Umsätze der Monate Juni bis Dezember 1996 heranzuziehen. - (§ 1 Abs. 1 EnergieabgabenvergütungsG 1996), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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