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Steuerliche Strategien gegen den Mantelkauftatbestand
Schwierige Abgrenzungsfragen hinsichtlich der Veränderungskriterien
Die Diskussionen in der Fachliteratur über die Tatbestandselemente der Bestimmung des Mantelkaufes in § 8 Abs. 4 Z 2 KStG beleuchten vor allem die schwierigen Abgrenzungsfragen betreffend das Vorliegen der Veränderungskriterien in der genannten Bestimmung.Die Erfüllung des Tatbestandes des Mantelkaufes löst die schwer wiegende wirtschaftliche Belastung eines Verlustes der Verlustabzüge einer Körperschaft aus. Der nachfolgende Beitrag versucht Lösungsmöglichkeiten für die Praxis aufzuzeigen.
1. Die gesetzliche Regelung
Die Wirtschaftstreibenden sind einerseits selbstverständlich bemüht, erlittene Verluste im Rahmen einer Gesamtperiodenbetrachtung mit Gewinnen zu kompensieren. Auf der anderen Seite steht das Bestreben der Finanzverwaltung, die steuerliche Verwertung von Verlusten zu beschränken. Die Entstehung eines Marktes zur Verwertung von erlittenen Verlusten ist rechtspolitisch unerwünscht.
Aus diesem Grunde wurde bereits in der Stammfassung des KStG 1988 § 8 Abs. 4 Z 2 KStG eingeführt, demgemäß der Verlustabzug als Sonderausgabe i. S. d. § 18 Abs. 6 und 7 des EStG 1988 ab jenem Zeitpunkt nicht mehr zusteht, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage in Verbindung mit ...