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Anzeigenabgabe NÖ
• Eine Ankündigungsabgabe bringt keine Belastung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs in einer mit der Mehrwertsteuer vergleichbaren Art und Weise mit sich. Insbesondere liegt keine allgemein auf Umsätze angewendete Abgabe vor. - (§ 11 NÖ AnzAbgG), (Abweisung)
(, 99/17/0139)