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Kein Bildungsfreibetrag bei bloßer Kostentragung durch den Arbeitgeber
(BMF) - Das Bundesministerium für Finanzen hat in Rz. 1369 der EStR 2000 eine mittelbare Rechnungslegung im Konzern als für den Bildungsfreibetrag gemäß § 4 Abs. 4 Z 8 EStG 1988 bei den kostenbelasteten Konzernunternehmen schädlich angesehen.
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen kann im Fall der Rechnungslegung an einen Arbeitnehmer für die Frage des Zustehens eines Bildungsfreibetrages gemäß § 4 Abs. 4 Z 8 EStG 1988 beim kostenersetzenden Arbeitgeber nichts anderes gelten. In beiden Fällen liegen im Sinn des § 4 Abs. 4 Z 8 EStG 1988 keine Aufwendungen vor, die dem Arbeitgeber von einer von ihm verschiedenen Aus- und Fortbildungseinrichtung in Rechnung gestellt worden sind. Ein Bildungsfreibetrag kann daher für einen derartigen Kostenersatz nicht in Anspruch genommen werden. (