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SWK 7, 1. März 2003, Seite R 18
Finanzstrafverfahren: Geldstrafe
• Nach § 58 Z 2 KO können Geldstrafen wegen strafbarer Handlungen jeder Art nicht als Konkursforderungen geltend gemacht werden. - (§ 177 FinStrG), (Abweisung)
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