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Bezüge aus Krankenversicherung, Truppenübungen etc., rückgezahlte Pflichtbeiträge
Bezüge aus Krankenversicherung, Truppenübungen etc., rückgezahlte Pflichtbeiträge
Falls Sie vorübergehend Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung oder Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen erhalten haben oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zurückbezahlt wurden, ist das betreffende Kästchen anzukreuzen.