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SWK 4, 1. Februar 2000, Seite S 151

Bezüge aus Krankenversicherung, Truppenübungen etc., rückgezahlte Pflichtbeiträge

Bezüge aus Krankenversicherung, Truppenübungen etc., rückgezahlte Pflichtbeiträge

Falls Sie vorübergehend Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung oder Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen erhalten haben oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zurückbezahlt wurden, ist das betreffende Kästchen anzukreuzen.

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