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Zuwendungen an betriebliche Pensionskassen (Unterstützungskassen)
Zuwendungen an betriebliche Pensionskassen (Unterstützungskassen)
werden unter den in § 4 Abs. 4 Z 2 EStG genannten Voraussetzungen als Betriebsausgaben anerkannt (i. d. R. bis zu 10% der Lohn- und Gehaltssumme), soweit die Zuwendungen nicht zur Ansammlung eines unangemessen hohen Kassenvermögens führen.