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SWK 4, 1. Februar 2000, Seite S 186
Veräußerungsgewinne gemäß § 10 Abs. 2 Z 2 lit. b KStG (Kennzahl 633)
Veräußerungsgewinne gemäß § 10 Abs. 2 Z 2 lit. b KStG (Kennzahl 633)
§ 10 Abs. 2 Z 2 lit. b KStG betrifft die Steuerfreiheit von Gewinnen aus der Veräußerung von internationalen Schachtelbeteiligungen.