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SWK 4, 1. Februar 2000, Seite S 151

Summe der Einkünfte aus nichtselbständiger ArbeitAnrechenbare Lohnsteuer

Summe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Sie brauchen in der Zeile „Summe 4 a bis c" keine Eintragung zu machen. In den Computer der Finanzverwaltung werden die aus den Lohnzetteln ersichtlichen Daten und Ihre Angaben bei den Kennzahlen 277, 279 und 359 übernommen; der Computer rechnet sodann automatisch diesen Betrag aus. Das heißt, wenn Sie diese Summe errechnen, so geschieht das, damit Sie selbst Ihre steuerpflichtigen Einkünfte kennen, das Finanzamt braucht diese Zahl nicht.

Anrechenbare Lohnsteuer

Auf dem Lohnzettel ist bei der Kennzahl 260 der Betrag angegeben, der von Ihrer Lohnsteuer auf Ihre Einkommensteuer angerechnet wird. In der Einkommensteuererklärung ist die anrechenbare Lohnsteuer nicht anzugeben.

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