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SWK 4, 1. Februar 2000, Seite S 138

Sonderausgabenerhöhungsbetrag

Sonderausgabenerhöhungsbetrag

Soferne Sie mindestens drei Kinder haben, für die Sie oder Ihr (Ehe-)Partner 1999 für mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen haben oder für die Ihnen für sieben Monate ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, erhöht sich der Höchstbetrag für die unter den gemeinsamen Höchstbetrag fallenden Sonderausgaben noch um weitere 20.000 S. Der Erhöhungsbetrag kann nur von einem Steuerpflichtigen beansprucht werden und das Kind darf selbst keine Sonderausgaben geltend machen.

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