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Steuerpflichtige Schenkung
•Eine steuerpflichtige Schenkung liegt nicht vor, wenn die Söhne ihrer Mutter zum Zwecke der Eintragung ins Grundbuch das Wohnrecht an der im gemeinsamen Eigentum befindlichen Liegenschaft, das die Mutter schon lange besessen hat, in einer Urkunde festlegen - (§ 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
(, 0237)