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VwGH verwirft das Zweikontenmodell
VwGH verwirft das Zweikontenmodell
Betrieblich finanzierte Privatentnahmen sind keine Betriebsausgaben
(G. K.) – Entgegen der Rechtsprechung des BFH (BFH vom , GrS 1-2/95) hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner jüngsten Rechtsprechung das – von Beratern und Bankkreisen vielfach empfohlene – Zweikontenmodell verworfen. Dieses sieht vor, daß Betriebseinnahmen auf ein Konto fließen, von dem lediglich Privatentnahmen getätigt werden. Die Betriebsausgaben werden hingegen von einem zweiten Konto bezahlt, dessen Schuldenstand ständig steigt. Da mit diesem zweiten Konto Betriebsausgaben finanziert werden, wurden nach bisheriger Praxis die damit zusammenhängenden Zinsen als betrieblich veranlaßte Ausgaben behandelt. Damit konnten Zinsaufwendungen für private Investitionen in den betrieblichen Bereich verlagert werden. Der VwGH hat mit Erk. , 94/14/0017, den Betriebsausgabenabzug verworfen.
1. Sachverhalt der Entscheidung
Eine Personengesellschaft eröffnete im April 1988 ein Bankkonto, über das alle Betriebsausgaben finanziert wurden. Bis zum Oktober 1988 war der Schuldenstand auf diesem Konto auf beachtliche 4 Mio. S angewachsen. Mit Wirkung vom Oktober 1988 mußte ein Gesellschafter mit Besic...