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Verfahren: Aussetzung
•In einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung von Abgaben wegen einer eingebrachten Berufung ist -bescheidbezogen - hinsichtlich jeder einzelnen Abgabe der Betrag anzugeben, dessen Aussetzung beantragt wird - (§ 212 a Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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