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SWK 14, 15. Mai 1998, Seite R 48

Verfahren: Aussetzung

In einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung von Abgaben wegen einer eingebrachten Berufung ist -bescheidbezogen - hinsichtlich jeder einzelnen Abgabe der Betrag anzugeben, dessen Aussetzung beantragt wird - (§ 212 a Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: Voller Text der Entscheidungen auf Anforderung gegen Kostenersatz (Postkarte an SWK, Postfach 351, 1211 Wien).
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