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Eigenständiger "Gewinn"-Begriff im Umgründungssteuerrecht?
Zur Vereinbarung eines Gewinnvorabs zu Lasten des Verlustes
Eine äußerst restriktive Auslegung des dem Ertragsteuerrecht allgemein und dem Einkommen- bzw. Umgründungssteuerrecht im besonderen zugrundeliegenden „Gewinn"-Begriffs, welche von der Finanzverwaltung vertreten wird, war Anstoßpunkt für die folgende Auseinandersetzung mit dieser - wie wir meinen - für das Ertragsteuerrecht substantiellen Frage.
1. Ausgangspunkt der Diskussion
Der Diskussion über den grundsätzlichen „Gewinn"-Begriff im Ertragsteuerrecht war eine solche über die unterschiedliche Auslegung der Bestimmung des § 24 Abs. 2 UmgrStG vorausgegangen. Nach dieser Vorschrift ist der Ansatz des übertragenen Vermögens mit den Buchwerten (vgl. „Grundsatz der Buchwertübertragung" gemäß § 24 Abs. 1 i. V. m. § 16 Abs. 1 UmgrstG) nur zulässig, „... wenn für die weitere Gewinnermittlung Vorsorge getroffen wird, daß es bei den am Zusammenschluß beteiligten Steuerpflichtigen durch den Vorgang der Übertragung zu keiner endgültigen Verschiebung der Steuerbelastung kommt ...".
In der Praxis bedeutet dies, daß die den einzelnen übertragenden Mitunternehmern am Zusammenschlußstichtag zuzurechnenden, steuerhängigen stillen Reserven (samt Firmenwert) auch bei der übernehmenden Mitunternehmerschaft diesen Mitunterne...