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Höhere Sensibilität für wirtschaftliche Probleme durch Haftungstatbestände des URG
Höhere Sensibilität für wirtschaftliche Probleme durch Haftungstatbestände des URG
Anlaß zu noch größerer Vorsicht bei der Geschäftsgebarung
VON DR. GÜNTHER FEUCHTINGER UND DR. FRANZ KLEINBAUER
Mit dem im Rahmen des IRÄG 1997 geschaffenen Unternehmensreorganisationsverfahren hat der Gesetzgeber seine insolvenzprophylaktischen Maßnahmen, die dem stetigen Ansteigen von Insolvenzen entgegensteuern sollen, fortgesetzt.Zur Effektuierung des Unternehmensreorganisationsverfahrens wurden Haftungstatbestände geschaffen, die vor allem für Vorstände und Geschäftsführer von prüfpflichtigen juristischen Personen von Relevanz sind. Auf Grund der Anknüpfung der Haftung an die Prüfpflicht der juristischen Person kommt der Ausweitung des Kreises der prüfpflichtigen Unternehmen durch das EU-GesRÄG auch unter diesem Aspekt erhöhte Bedeutung zu. Neben den Haftungsbestimmungen des Unternehmensreorganisationsgesetzes (URG)werden auch der Haftungstatbestand für die Anlaufkosten des Konkursverfahrens und die nach einer aktuellen OGH-Entscheidung ( p) verschärfte zivilrechtliche Haftung wegen verspäteter Konkursanmeldung behandelt.
1. Einführung
Das kontinuierliche Ansteigen von Ins...