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SWK 14, 15. Mai 1998, Seite T 57

Euro-Einführung und doppelte Preisauszeichnung

Der Entwurf für ein Euro-Währungsangabengesetz - EWAG

Mag. Dr. Peter Takacs

Der Vertrag von Maastricht enthält in seinen Art. 102 a bis 109 m die Grundlagen der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion sowie der Einführung einer einheitlichen Währung. Der allgemeine Rahmen dieser Währungsunion wurde vom Europäischen Rat in Madrid im Dezember 1995 festgelegt. Beim Europäischen Rat in Dublin im Dezember 1996 wurde über die rechtlichen Grundlagen der Einführung des Euro ein politisches Einvernehmen erzielt. Auf der Basis des Maastrichter Vertrages und des vom Rat in Madrid festgelegten Rahmens wird die Währungsunion in einem mehrstufigen Verfahren vollendet werden: Am 2./ hat der Rat der Staats- und Regierungschefs festgelegt, daß 11 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung erfüllen. Mit werden die Umrechnungskurse der nationalen Währungen der Teilnehmerstaaten zum Euro und somit auch die Umrechnungskurse der nationalen Währungen untereinander endgültig fixiert.

Ab diesem Zeitpunkt werden Euro und Cent in den an der Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten die offizielle Währung sein. Die nationalen Währungen werden - währungsrechtlich betrachtet - ...

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