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SWK 33, 15. November 1998, Seite R 116

Vertreter von Personenvereinigungen

Dem Vertreter einer Personenvereinigung steht es frei, sich seinerseits selbst – zur Empfangnahme von Schriftstücken – vertreten zu lassen; die Erteilung einer Zustellungsvollmacht durch den Vertreter ist dabei von der Namhaftmachung eines anderen Vertreters durch die Mitglieder der Personenvereinigung zu unterscheiden. - (§ 81 Abs. 2 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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