Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Parkometerabgabe Wien
•Bereits der Wortsinn „Beginn des Abstellens" legt die Interpretation dahin nahe, daß die Parkometerabgabe mit der Verwirklichung des Abstellens zu entrichten ist; daraus folgt aber, daß unverzüglich nach dem Abstellen des Fahrzeuges die Parkometerabgabe durch Ausfüllen des Parkscheines zu entrichten ist. - (§ 4 Wiener Parkometergesetz i. d. F. vor VO LGBl. Nr. 74/1995), (Abweisung)
()