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SWK 33, 15. November 1998, Seite R 116
Verfahren: Berufung
•Auch eine inhaltlich unzulängliche Begründung des Rechtsmittels stellt eine Begründung im Sinne des § 250 BAO dar. - (§ 250 Abs. 1 lit. d BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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