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SWK 33, 15. November 1998, Seite R 116

Verfahren: Berufung

Auch eine inhaltlich unzulängliche Begründung des Rechtsmittels stellt eine Begründung im Sinne des § 250 BAO dar. - (§ 250 Abs. 1 lit. d BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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