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§ 20 Abs. 2 EStG und Teilwertabschreibung
Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen
• § 20 Abs. 2 EStG und Teilwertabschreibung
Hinsichtlich einer im Betriebsvermögen eines bilanzierenden Einzelunternehmers gehaltenen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft steht § 20 Abs. 2 EStG einer Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert gemäß § 6 Z 2 lit. a EStG nicht im Weg. Die Regelung des § 12 Abs. 3 Z 2 KStG (Siebentelung des Abschreibungsbetrages) findet im Bereich der Einkünfteermittlung nach dem EStG keine Anwendung. (