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SWK 33, 15. November 1998, Seite R 115
Parkometerabgabe Wien
•Zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Parkometerabgabe und damit zur Vermeidung eines Verkürzungsdeliktes bedarf es nicht nur des richtigen und deutlichen Ausfüllens des Parkscheines; dieser ist auch sichtbar anzubringen. - (§ 4 Wiener Parkometergesetz), (Abweisung)
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