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SWK 17, 10. Juni 1997, Seite R 54
Nicht rückzahlbare Investitionsablöse
• Die in einem Mietvertrag vereinbarte
nicht rückzahlbare Investitionsablöse gehört zur Bemessungsgrundlage für die Gebühr für den Mietvertrag - (§ 33 TP 5 GebG), (Abweisung in diesem Punkt)
(, 0333)