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GrEst: Realteilung
• Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer für
Realteilungen kann nicht angewendet werden, wenn Gegenstand des Teilungsübereinkommens nicht eine einzige wirtschaftliche Einheit, sondern ein Komplex mehrerer wirtschaftlicher Einheiten ist - (§ 3 Abs. 2 GrEStG 1987), (Abweisung)
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