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SWK 17, 10. Juni 1997, Seite R 54
Gebühren: Mietvertrag
• Bei einem
Mietvertrag unterliegt das Rechtsgeschäft und nicht die Urkunde der Gebühr - (§ 33 TP 5 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes in diesem Punkt)
(, 0333)